Gartenhaus Baugenehmigung

Gartenhaus Baugenehmigung

Es ist eine Frage, die man sich lieber früher als später stellt: Benötige ich für das geplante Gartenhaus auf meinem eigenen Grundstück eine Genehmigung? Und wie verhält es sich mit dem gewünschten Geräteschuppen? Die Antwort: Es kommt darauf an. Beispielsweise darauf, wie groß das Haus ist, wo es stehen soll oder auch wie es genutzt werden soll. Die Vorschriften für große wie kleine Gartenhäuser sind mindestens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, teilweise variiert die Bauordnung für die Gebäude sogar auf kommunaler Ebene - je nach Bebauungsplan einer Gemeinde.

 

Warum soll ich mich über das Thema Baugenehmigung informieren? 

Mein eigenes Gartenhaus, meine eigene Entscheidung? Nur bedingt: Wer ohne Baugenehmigung ein zu genehmigendes Gartenhaus oder Gerätehaus im heimischen Garten aufstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt natürlich nicht für genehmigungsfreie Häuser. Auch die Höhe dieses Bußgeldes unterscheidet sich von Baden-Württemberg bis Mecklenburg-Vorpommern und somit deutschlandweit. Es kann außerdem vorkommen, dass das errichtete Gartenhaus den Richtlinien angepasst oder gänzlich entfernt werden muss.

 


 

Wo kann ich mich über die Baugenehmigung informieren?

Die aktuellen Vorschriften der länderspezifischen Landesbauordnung können bei der Gemeinde bzw. beim örtlichen Bauamt erfragt werden. Kontaktieren Sie die entsprechende Behörde unbedingt bereits vor der Anschaffung des neuen Gartenhauses, um zu erfahren, ob es sich um ein genehmigungsfreies Gartenhaus handelt. In diesem Zug können Sie sich auch über den örtlichen Bebauungsplan informieren.
 

Wie kann ich mir die Regelungen in etwa vorstellen?

Die Frage nach der Baugenehmigung für Gartenhäuser und Gerätehäuser aus Holz, Metall, Kunststoff etc. hängt unter anderem von der bebauten Fläche auf dem Grundstück ab. Wie bereits erwähnt unterscheiden sich die Vorgaben für die Gebäude hierzulande: Während in Brandenburg und Bayern bis zu 75m² umbauter Raum ohne Baugenehmigung realisierbar sind, sind es in Nordrhein-Westfalen bis zu 30m². Ins Gewicht fallen außerdem der geplante Standort des Gartenhauses sowie die gewünschte Nutzung. Im Allgemeinen sind die Vorschriften strenger, wenn es sich um einen Bau außerhalb eines vorgesehenen Bebauungsplans handelt. Werden sich im Haus dauerhaft Menschen aufhalten, sind die Anforderungen ebenfalls deutlich höher, und es kann nicht genehmigungsfrei gebaut werden.
Tipp: In Ihrem BAUHAUS erhalten Sie Fundamentpläne und Statiken Ihres Gartenhauses zur Vorlage Ihres Bauvorhabens bei der entsprechenden Behörde.
 

Fallen für eine Baugenehmigung Kosten an?

Ja. Ob Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein: Auch diese sind örtlich verschieden. Informationen über die Kosten kann das zuständige Bauamt erteilen.

Wichtig: Abstandsflächen zum Nachbargrundstück beachten

Ob ein Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt oder nicht - es müssen immer baurechtliche Aspekte beachtet werden. Was also die Abstandsflächen zum Nachbargrund-stück und die Höhe des Gartenhauses anbelangt, bedarf es im Zweifel stets einer Rücksprache mit dem Bauamt und den Nachbarn.

 

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